Brandschutztür T90

Brandschutztüren als Feuerabschluss
Zu den sogenannten Feuerabschlüssen gehören in erster Linie Wände, Tore, Klappen, Rollläden oder Türen, die entweder feuerhemmend oder feuerbeständig wirken. Die Regelung dazu ist in den entsprechenden Bauordnungen festgehalten. Türen die als Brandschutz dienen, sind in diesen Zusammenhang in Klassen unterteilt – zum Beispiel T 90 oder T 30, wobei die Feuerschutztür T90 als feuerbeständig und die T30 als feuerhemmend gilt. Die Zahl sagt hier etwas über Widerstand in Minuten aus, die dem Durchtritt des Feuers entgegengebracht wird. Eine Tür mit der Bezeichnung T90 würde somit mindesten 90 Minuten standhalten. Und selbstverständlich gibt es für die Beschaffenheit und Anforderungen für Brandschutztüren auch eine entsprechende DIN- Vorschrift. In der hier angesprochenen DIN 4102-5 sind alle Klassen genau spezifiziert. Zusätzlich müssen alle Feuerschutzabschlüsse vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sein. Einen Unterschied bilden Türen hinsichtlich Feuerabschluss oder Rauchdichte. Beides kann miteinander kombiniert werden, wobei eine rauchdichte Tür nicht gleichzeitig feuerhemmend sein muss.

Bauarten und Funktion der T 90 Brandschutztüren
Die häufigste Bauform sind einflügelige Türen mit einem Meter Durchlass. Aber auch zweiflügelige Feuerschutztüren stehen zu Verfügung. Die Bezeichnung würde dann T 90-2 lauten. Der Türkörper besteht meistens aus doppelwandigem Stahlblech und ist mit feuerfester Steinwolle oder Mineralfaserplatten gefüllt. Das dicke Stahlblech sowie die Füllung führen zu einem nicht unerheblichen Gewicht. Die Stahlzarge der Tür muss daher im Mauerwerk stabil verankert sein, was besonders für regelmäßig genutzte Durchgänge gilt. Denn Feuerschutztüren sind grundsätzlich selbstschließend, wobei ein Zuschlagen nicht immer vermieden werden kann, was besonders zu Lasten der Verankerung geht. Die Selbstschließung darf auf keinen Fall durch Tür-Stopper oder Keile verhindert werden. Andererseits gibt es sogenannte Feststellanlagen, die durch eine von Brandmeldern ausgelöste Steuerung im Gefahrenfall die Türen automatisch schließen.

Nachweise und Beschriftungen
Jeder Tür nach DIN DIN 4102-5 wird mit einer Reihe von Zulassungen und Erklärungen geliefert, auf dessen Aushändigung der Kunde bestehen muss um sie anschließend sicher zu verwahren. Hierzu gehören:
1. Die Wartungsanleitung (Die Einhaltung ist für den Betreiber verpflichtend.)
2. Übereinstimmungserklärung der Montagefirma über den sachgerechten Einbau und die zulassungskonforme Montage,
3. Zulassungsbescheid des DIBt,
4. Zulassungsschild auf dem Türblatt (DIBt)
Das Zulassungsschild vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ist mit einem Kfz- Kennzeichen vergleichbar und darf auf keinen Fall entfernt werden. Sonst ist die Zulassung erloschen und kann auch nicht mehr erbracht werden.

Einsatzbereiche und Materialien
Am bekanntesten sind die Türen in Heizungsräumen. Türen in langen Fluren oder zur Abtrennung verschiedener Gebäudetrakte können auch mit Glasausschnitten versehen werden. Die Glasfüllung muss dann mindestens dieselbe Widerstandsklasse aufweisen, wie zum Beispiel F90-Verglasung für T90 Türen. Als Türmaterial ist nicht unbedingt Stahl die einzige Lösung. Gerade in Wohn- oder Bürobereichen kommen auch Aluminiumkonstruktionen, meisten mit Verglasungen, zum Einsatz, die ebenfalls den Vorschriften und Zulassungen entsprechen.

Fazit
Türen zum Schutz gegen Feuer unterliegen vielen Vorschriften und Zulassungen, da es im Brandfall wirklich um Leben und Tod gehen kann. Daher sollte die Wahl für eine Türe als Feuerschutzabschluss nur unter Hinzuziehung eines Fachunternehmens getroffen werden. Auch der Einbau ist nur dann im Ernstfall unangreifbar, wenn er von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde.

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Veröffentlicht in Allgemein, Hauseingangstüren

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