Feuerschutztür T30

Feuerschutztüren und deren unterschiedliche Aufgaben
Wie immer wieder durch Berichte der Medien über Brände von Wohnhäusern und gewerblichen Gebäuden zu erfahren ist, gewinnt der Brandschutz mehr denn je an Bedeutung. Während Wände in der Regel recht feuerfest sind, liegt die Aufmerksamkeit des Brandschutzes insbesondere auf Wandöffnungen und Durchbrüche sowie deren Verschluss. Zu diesen sogenannten Feuerabschlüssen gehören auch Klappen, Tore oder Rollläden. Das Thema Feuerschutz bei Türen nimmt in dem Zusammenhang die wichtigste Position ein, denn die einwandfreie Funktion kann im Brandfall über Leben und Tod entscheiden. Und selbstverständlich gibt es in der Bauordnung hierfür umfangreiche Vorschriften nach DIN-4102-5, worin auch die Klassifizierungen enthalten sind wie zum Beispiel T90 oder T30. Die Zahl steht für die Anzahl der Minuten, welche das Türblatt dem Feuer standhalten muss. T90 gilt als Feuerbeständig während T30 Türen lediglich als feuerhemmend eingestuft werden. Bei Brandschutztüren reicht dies aber noch nicht aus, denn alle Feuerschutzabschlüsse müssen zusätzlich vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sein.

Feuerschutztür T30, ihre Funktionen und Ausführungen
Obwohl die T30-Klasse zu den leichtesten Feuerschutztüren gehört, ist eine gute Verankerung im Mauerwerk zwingend notwendig. Die vorgeschriebene Zwangsschließung führt oft zu einem Zuschlagen der Tür, was von der Verankerung aufgefangen werden muss. Dazu kommt noch das nicht unerhebliche Gewicht, wozu nicht zuletzt die feuerfeste Füllung beiträgt. Auf keinen Fall darf die Selbstschließung durch Keile oder ähnlichem außer Kraft gesetzt werden. Es gibt jedoch auch Türen, die durch eine Sperre offengehalten werden können. Die Sperre wird im Brandfall durch Brandmelder freigegeben und die Tür schließt sofort.

Zulassungsschild und Nachweise
Brandschutztüren werden immer mit den vorgeschriebenen Unterlagen und Nachweisen entsprechend DIN 4102-5 geliefert. Ohne diese Zulassungsunterlagen, wie sie in der folgenden Aufzählung beschrieben sind, sollte der Kunde den Empfang nicht bestätigen!
1. Wartungsanleitung
2. Übereinstimmungserklärung zur zulassungskonformen Montage
3. Zulassungsschild des DIBt. Muss am Türblatt befestigt sein
„DIBt“ ist das „Deutsche Institut für Bautechnik“. Die Entfernung oder das Nichtvorhandensein dieses Schildes führt zum unwiederbringlichen erlöschen der Zulassung.

Einsatzbereiche und Materialauswahl
Gerade Türen der T30-Klasse kommen sehr häufig als einflügelige oder doppelflügelige Außenzugangstüren zum Einsatz. In Produktionsbereichen von Gewerbebetrieben werden dafür meisten glatte Stahltüren mit einer Türblatt-Füllung aus feuerfester Steinwolle oder Mineralfaserplatten genutzt. Fensterausschnitte können zu besseren Lichtverhältnissen im Innenraum beitragen. Außer Stahl gehört auch Aluminium zu den feuerfesten Materialien. Insbesondere Vollglasrahmentüren werden in der Regel aus Aluminium gefertigt. Dabei muss das Glas mindestens die gleiche Klassifizierung wie der Metallteil der Tür aufweisen. Zum Beispiel benötigt einen T-30-Tür eine F-30 Verglasung. Doppelflügelige feuerhemmende Türen als Haupteingang in Verwaltungen oder öffentlichen Gebäuden, bestehen oft aus einem Glas- Rahmenflügel in Kombination mit einem geschlossenen glatten Flügel. Diese Fläche bietet dann viel Platz für eine ästhetische Struktur

Fazit
Obwohl Türen für den Brandschutz strengen Vorschriften unterliegen, gibt es ausreichend Freiraum in der Gestaltung, um der Ästhetik und dem praktischen Nutzen Genüge zu tun. Hinsichtlich des hohen Sicherheitsaspekts und nicht zuletzt des Versicherungsschutzes, ist die Beratung und Unterstützung durch ein Fachunternehmen unverzichtbar.

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Veröffentlicht in Allgemein, Hauseingangstüren